Vorsicht! Urlaubssemester werden als Hochschulsemester gezählt, jedoch nicht als Fachsemester. Das bedeutet, dass während dieser Zeit kein Anspruch auf BAföG besteht! Ebenfalls entfällt der Anspruch auf Kindergeld (ausgenommen sind die Mutterschutzfrist und eine Übergangszeit von maximal vier Monaten bis zur Wiederaufnahme des Studiums). Unter Umständen kann nicht an Prüfungen teilgenommen werden. Dies sollten Sie jedoch an Ihrer Hochschule noch einmal genau erfragen, denn die Regelung ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.
Auch bei einem Teilzeitstudium entfällt der Anspruch auf BAföG!